1. Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der MS-PRINTEC Kennzeichnungstechnik, nachstehend kurz MS-PRINTEC genannt, sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend.
Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich und zwar auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Vertragsabschluss
Angebote von MS-PRINTEC erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit MS-PRINTEC von Dritten gefertigte Komponenten
liefert. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewicht der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage dar.
Verträge kommen erst durch Ihre Bestellung und unsere Auftragsbestätigung, bzw. wenn eine solche nicht vorliegt durch unsere Lieferung zustande. Mit
Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preise ihre Gültigkeit. Alle Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht.
3. Bestellung, Lieferung, Lieferfrist
Von uns angegebene Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart.
Überschreitungen der Lieferzeit um bis zu 21 Tagen gelten als allgemein akzeptabel. Wir sind berechtigt, Aufträge zur Lieferung in Teilen zu erfüllen und diese Teilleistungen einzeln zu fakturieren.
4. Preise
Die jeweiligen Preise, sofern nicht anders angegeben, verstehen sich als Abholpreise exkl. Mwst. ab dem von MS-PRINTEC gewählten Auslieferungslager ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. In den Preisen eingeschlossen, ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch die Kosten und Nebengebühren des Versands wie Porto, Fracht,
Zustellgebühren etc. Der Versand von Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers/Kunden und wird gesondert in Rechnung gestellt. Ist keine besondere Beförderungsart vereinbart, steht uns die freie Wahl zu, wobei uns keine Verpflichtung zur Prüfung der billigsten Beförderungsart trifft.
Eine Transportversicherung wird nur über Anordnung des Bestellers/Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen. Bestellungen, die wir durch unmittelbare Lieferungen ohne vorangehende Auftragsbestätigung annehmen, führen wir zu unserem am Bestelltag geltenden Listenpreis aus. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers von MS-PRINTEC auf den Besteller/Kunden über.
5. Zahlung
Wir sind berechtigt, vor Beginn der Leistungsausführung Anzahlungen bis zur
Hälfte des Gesamtpreises zu verlangen. Nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung hat der Besteller über Verlangen der Lieferfirma
Teilzahlungen zu leisten. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, am Tag der Rechnungslegung bzw. Lieferung sofort in Bar bzw. Scheck zahlbar. Eine Zahlung mittels Bankeinzug oder Überweisung kann von uns ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt einerseits die sofortige Zahlung des Gesamtpreises zu verlangen und andererseits weitere Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung auszuführen, sowie, wenn der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte die in unserem Eigentumsvorbehalt stehen enden Anlagen, Waren und dergleichen – ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten: im Falle eines Rücktritts steht uns gegenüber dem Besteller/Kunden eine Abstandsgebühr in der Höhe von 10 % des Preises jener Leistungen zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist.
Preisnachlässe wie Rabatte und Skonti gelten nur bei Einhaltung aller vereinbarten Zahlungsfristen. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen wird der normale Listenpreis verrechnet.
6. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Bestellers/Kunden sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 2 % monatlich zu berechnen; hierdurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche, bzw. Bemängelungen zurückzuhalten. Im Falle des Zahlungsverzuges sind sämtliche vorprozessuale Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei wesentlichem, vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist MS-PRINTEC berechtigt, den Gegenstand zurückzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.