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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER FA. MS-PRINTEC KENNZEICHNUNGSTECHNIK

1. Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der MS-PRINTEC Kennzeichnungstechnik, nachstehend kurz MS-PRINTEC genannt, sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend.
Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich und zwar auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vertragsabschluss
Angebote von MS-PRINTEC erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit MS-PRINTEC von Dritten gefertigte Komponenten
liefert. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewicht der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage dar.
Verträge kommen erst durch Ihre Bestellung und unsere Auftragsbestätigung, bzw. wenn eine solche nicht vorliegt durch unsere Lieferung zustande. Mit
Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preise ihre Gültigkeit. Alle Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht.

3. Bestellung, Lieferung, Lieferfrist
Von uns angegebene Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart.
Überschreitungen der Lieferzeit um bis zu 21 Tagen gelten als allgemein akzeptabel. Wir sind berechtigt, Aufträge zur Lieferung in Teilen zu erfüllen und diese Teilleistungen einzeln zu fakturieren.

4. Preise
Die jeweiligen Preise, sofern nicht anders angegeben, verstehen sich als Abholpreise exkl. Mwst. ab dem von MS-PRINTEC gewählten Auslieferungslager ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. In den Preisen eingeschlossen, ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch die Kosten und Nebengebühren des Versands wie Porto, Fracht,
Zustellgebühren etc. Der Versand von Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers/Kunden und wird gesondert in Rechnung gestellt. Ist keine besondere Beförderungsart vereinbart, steht uns die freie Wahl zu, wobei uns keine Verpflichtung zur Prüfung der billigsten Beförderungsart trifft.
Eine Transportversicherung wird nur über Anordnung des Bestellers/Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen. Bestellungen, die wir durch unmittelbare Lieferungen ohne vorangehende Auftragsbestätigung annehmen, führen wir zu unserem am Bestelltag geltenden Listenpreis aus. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers von MS-PRINTEC auf den Besteller/Kunden über.

5. Zahlung
Wir sind berechtigt, vor Beginn der Leistungsausführung Anzahlungen bis zur
Hälfte des Gesamtpreises zu verlangen. Nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung hat der Besteller über Verlangen der Lieferfirma
Teilzahlungen zu leisten. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, am Tag der Rechnungslegung bzw. Lieferung sofort in Bar bzw. Scheck zahlbar. Eine Zahlung mittels Bankeinzug oder Überweisung kann von uns ohne Angabe von Gründen abgelehnt  werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt einerseits die sofortige Zahlung des Gesamtpreises zu verlangen und andererseits weitere Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung auszuführen, sowie, wenn der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte die in unserem Eigentumsvorbehalt stehen enden Anlagen, Waren und dergleichen – ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten: im Falle eines Rücktritts steht uns gegenüber dem Besteller/Kunden eine Abstandsgebühr in der Höhe von 10 % des Preises jener Leistungen zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist.
Preisnachlässe wie Rabatte und Skonti gelten nur bei Einhaltung aller vereinbarten Zahlungsfristen. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen wird der normale Listenpreis verrechnet.

6. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Bestellers/Kunden sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 2 % monatlich zu berechnen; hierdurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche, bzw. Bemängelungen zurückzuhalten. Im Falle des Zahlungsverzuges sind sämtliche vorprozessuale Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei wesentlichem, vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist MS-PRINTEC berechtigt, den Gegenstand zurückzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.

8. Annahmeverzug
Kommt der Besteller/Käufer in Annahmeverzug, so ist MS-PRINTEC berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 20 % des Kaufpreises als pauschalierten Schadens- und Aufwendungsersatz vom Listenpreis zu verlangen (bzw. mindestens Euro 20,00). Der Firma MS-PRINTEC bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen (fehlgeschlagene Anlieferung, Sonderbestellung ohne Rückgaberecht usw.).

9. Reklamationen und Rücksendungen
Sämtliche Rücksendungen können nur nach vorheriger Absprache mittels RMANummer (RMA@ms-printec.at) an uns FREI retourniert werden. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Umtausch aus Gründen des
Nichtgefallens ist ausgeschlossen. Bei Rücksendungen von defekten Geräten, die sich als nicht defekt herausstellen, wird die Arbeitszeit der Überprüfung und alle anderen Kosten in Rechnung gestellt.

10. Haftung, Schadenersatz
Alle Ansprüche eines Kunden auf Schadenersatz, etwa für Kosten der Montage/Demontage von Geräten/Anlagen oder für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf von uns gelieferte Ware zurückgeführt werden können, sind, aus welcher Rechtsgrundlage auch immer, ausgeschlossen. Jeder Schadenersatz ist ausgeschlossen, sofern er nicht auf grobes Verschulden oder Vorsatz zurückzuführen ist. Unter grobem Verschulden ist bewusstes
Außerachtlassen der Sorgfaltspflicht zu verstehen.

11. Haftungsausschluss
Alle enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem können wir keine Haftung für eventuelle Druckfehler, technische Änderungen seitens der Hersteller, technische Übertragungsfehler oder die anhaltende Lieferfähigkeit aller Waren übernehmen.

12. Gewährleistung, Garantie
Wir gewähren die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfristen.
Garantiezeiten von Herstellern, die über dies hinausgehen sind beim jeweiligen Hersteller geltend zu machen.

13. Rücktrittsrecht im Fernabsatz
Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind,
können innerhalb von 14 Tagen ab Warenübernahme vom Kauf ohne Angabe
von Gründen zurücktreten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren statt. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in einem ungenützten und als neu und wiederverkaufsfähig zu bezeichnendem Zustand befindet. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, wird von MS-PRINTEC ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben.
Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör (etwa Handbücher, Treiber- CD‘s, Software, etc…) fehlt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CD‘s, Videokassetten, DVD‘s,…) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden sind, ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software und Publikationen zum Download) übermittelt worden sind.

14. Datenschutz
MS-PRINTEC ist berechtigt, personenbezogene Daten des Bestellers/Käufers im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu bearbeiten und zu löschen. Die Parteien verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung des ihnen aus den Geschäftsbeziehungen zugegangenen Wissens gegenüber Dritten.

15. Unwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
Bei abweichenden Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Unternehmens (4050 Traun). Zur Entscheidung über sämtliche Rechtsstreite wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Bezirksgerichts Traun vereinbart.
Es wird ausnahmslos die Anwendung des österreichischen Rechtes für sämtliche Vereinbarungen und für allenfalls daraus entstehende Rechtsstreite vereinbart.